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Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 16.02.2012
(Unverändert gültig seit: 16.02.2012)
  1. Landesspezifische Sicherheitshinweise
  2. Allgemeine Reiseinformationen
  3. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
  4. Besondere Zollvorschriften
  5. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
  6. Medizinische Hinweise
Letzte Änderung:07.03.12


Aktueller Hinweis

Aufgrund von Umbauarbeiten im Terminal des Internationalen Flughafens Bangkok (Suvarnabhumi) kommt es seit Februar 2012 insbesondere
im Bereich der Passkontrolle bei der Ausreise zu erheblichen Wartezeiten und Verzögerungen.
Reisende werden gebeten frühzeitig am Flughafen zu erscheinen und ihre Fluggesellschaft bezüglich der aktuellen Wartezeiten zu kontaktieren.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Von Reisen in die Grenzregion zu Kambodscha, insbesondere nach Preah Vihear und Umgebung und zu den anderen in diesem Bereich befindlichen Tempelanlagen,
wird dringend abgeraten. Bei den bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen thailändischen und kambodschanischen Truppen in der
Grenzregion Anfang Februar hat es auch unter der Zivilbevölkerung Tote und Verletzte gegeben. Der Streit ist nicht beigelegt.

Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen im Süden Thailands (Narathiwat, Yala und Pattani sowie die in der Nachbarschaft
liegende Provinz Songhkla an der Grenze zu Malaysia) wird aufgrund der anhaltenden terroristischen Anschläge dringend abgeraten. Hier besteht Lebensgefahr.


Terrorismus

Wie in vielen anderen Ländern auch, kann in Thailand eine allgemeine Gefahr von terroristischen Anschlägen niemals ausgeschlossen werden.
Zuletzt kam es am 14.02.2012 zu Explosionen kleinerer Sprengkörper in einem Wohngebiet außerhalb des von Touristen frequentierten Stadtzentrums Bangkoks.
Bereits im Januar 2012 hatten die thailändischen Behörden ihre Sicherheitsmaßnahmen verschärft, u. a. wurden Materialien zur Herstellung von Sprengkörpern beschlagnahmt.
In den mehrheitlich muslimischen südlichen Grenzprovinzen zu Malaysia besteht ebenfalls die Gefahr terroristischer Anschläge.
Seit Anfang 2004 verüben dort radikale muslimische Gruppen fast täglich Anschläge gegen staatliche Einrichtungen und Privatpersonen,
worauf die thailändischen Sicherheitskräfte mit Härte reagieren. Im Sommer 2005 erklärte die thailändische Regierung den "besonderen Notstand"
für die drei Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani. Bei Bombenanschlägen im öffentlichen Raum gibt es dort dennoch immer wieder Tote und Verletzte.
Nach vorübergehender Beruhigung im Verlaufe von 2010 scheinen seit Anfang 2011 die Anschläge wieder zuzunehmen.


Reisen über Land

Wegen sporadischer Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Myanmar sollten Reisen an die Grenze oder in die unmittelbare Grenznähe gut vorbereitet,
am besten unter sachkundiger Führung und als Gruppenreise unternommen werden. Im Grenzgebiet zu Kambodscha kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen,
die mitunter Menschenleben fordern. Gleiches wird von Trekking-Touren in entlegene nördliche Landesteile gemeldet.
Man sollte Trekking Touren in entlegene Gebiete und Grenzgebiete grundsätzlich nur bei in verbreiteten Reiseführern empfohlenen
Veranstaltern buchen und niemals auf eigene Faust handeln.

Bei der Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten, vor allem bei Fahrten auf offener See, ist angesichts oftmals mangelhafter Sicherheits-
und Rettungseinrichtungen Vorsicht angezeigt.

Piraterie

Vor der kambodschanischen Küste wurde im Dezember 2008 im Golf von Thailand ein privates Segelboot von Piraten überfallen.
Der Skipper wurde dabei getötet. Weitere Vorfälle hat es bisher nicht gegeben.


Allgemeine Reiseinformationen

Klima

Das Klima in Thailand ist tropisch, es herrschen meist Temperaturen von 30 bis 35 Grad mit einer sehr hohen Luftfeuchtigkeit.
Regenzeit ist von Mai bis Oktober, in der regional zum Teil sintflutartige Niederschläge fallen. Sie können zu großflächigen Überschwemmungen
führen und Schlammlawinen auslösen, denen jedes Jahr Menschen zum Opfer fallen. Es wird für Reisende während der Regenzeit daher empfohlen,
die Reiseveranstalter und ggfs. Hotels nach der aktuellen Situation zu befragen und die Wetterberichte aufmerksam zu verfolgen.

Bevölkerung

Die Bevölkerung umfasst etwa 60 Millionen Menschen, von denen rund 10 Millionen Menschen in Bangkok leben.
Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der
Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Buddhismus ist Staatsreligion. Um die religiösen Gefühle der Thais nicht zu verletzen,
sollte daher beim Betreten von Tempeln und sonstigen religiösen Stätten auf angemessene Kleidung geachtet werden.

Infrastruktur

Touristische Reisen nach Thailand sind wieder in vollem Umfange möglich. Sämtliche durch den Tsunami 2004 entstandenen Schäden an
Hotelanlagen in der Provinz Pang Nga (Khao Lak) und auf der Insel Phi Phi sind inzwischen behoben. Überschwemmungen,
die in jüngerer Zeit stattgefunden haben, waren lokal begrenzt und ohne bleibende Schäden.

Kriminalität

In Thailand nimmt die Gewaltkriminalität (Raubüberfälle, teilweise mit Todesfolge) zu. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket,
Koh Samui und Pattaya. Auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel Koh Pha Ngan ist ein Anstieg der Gewaltkriminalität zu verzeichnen.
Außerdem werden zunehmend häufiger auf den monatlich stattfindenden „Mondscheinpartys“ (Full Moon Party) Frauen und Mädchen von unter Drogen
oder Alkohol stehenden Teilnehmern vergewaltigt. Dabei hat es in den letzten zwei Jahren auch zwei Todesfälle gegeben.

Auch wenn die Polizei in vielen Fällen nicht immer im notwendigen Umfang ermittelt, sollte sie oder die örtliche Touristenpolizei
in jedem Fall sofort verständigt werden. Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art
(auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend abgeraten. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt
zu hohen Freiheitsstrafen (jüngstes Urteil gegen einen Deutschen: lebenslänglich für 37 Gramm).

Vor allem die Khaosarn Road in Bangkok ist in den Ruf geraten, ein Drogenumschlagsort für Touristen zu sein.
Auch auf Ko Pha-Ngan und Ko Samui werden verstärkt Drogen angeboten. Vorsicht ist geboten bei Mitnahme bzw. Transport von
Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts, da dies verhängnisvolle Folgen haben kann. Siehe auch „Besondere strafrechtliche Bestimmungen“.

Seit Längerem werden Touristen in Bangkok, insbesondere an den touristischen Brennpunkten, von Schleppern, insbesondere Tuk-Tuk Fahrern angesprochen
und von diesen dann in diverse Geschäfte geführt, in denen sie zu Einkäufen angehalten werden. Dies passiert u.U. auch, wenn man explizit ein anderes Fahrtziel nennt.
Insbesondere in den so aufgesuchten Juweliergeschäften wird dringend von jeglichen Käufen abgeraten.
In der Regel werden hier Fälschungen oder minderwertige Produkte verkauft, eine spätere Rückgabe scheitert daran,
dass diese Geschäfte alle nur wenige Wochen existieren. Touristen sollten generell nur in Taxis oder Tuk Tuk steigen,
die sie selbst angesprochen haben, nicht in solche von, denen sie angesprochen wurden.

In letzter Zeit sind deutsche Urlauber vor allem in Phuket (Patong) wiederholt Opfer von Banden geworden,
die - offenbar im Zusammenwirken mit korrupten Polizeibeamten - Touristen Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten etc.)
unterstellen, um danach Geld zu erpressen. Gleiches gilt für die Behauptung, gemietete Gegenstände (Jet Ski, Motorroller) seien angeblich beschädigt
zurückgegeben worden und die Forderung nach recht hohem Schadenersatz. Werden diese Forderungen abgelehnt, wird Anzeige bei der Polizei angedroht.
Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach! Auch wird von Vermietern oder der Polizei in solchen Fällen versucht,
den Pass einzubehalten, um Druck auszuüben. Dies ist nicht legal. Es wird dringend geraten, in diesen Fällen unverzüglich telefonischen Kontakt
mit der Botschaft (02 2879000 während der Dienstzeiten und 081 8456224 Bereitschaftsdienst) oder dem Honorarkonsul in Phuket,
Herrn Dirk Naumann (076 610407), aufzunehmen. Durch Intervention der Botschaft kann u.U. verhindert werden, dass die Betroffenen wegen nicht
begangener Bagatelldelikte evtl. in lange Untersuchungshaft genommen werden, überhöhte Kautionszahlungen verlangt werden und/oder
korrupte Anwälte durch die Polizei "vermittelt" werden. Bestehen Sie auf Kontaktaufnahme mit Botschaft oder Honorarkonsul (auch in Pattaya!)!
Melden Sie der Botschaft oder dem Honorarkonsul auf jeden Fall nachträglich, wenn dies verweigert wurde! Vorsicht ist geboten
in Phuket bei öffentlichem Transport: es gibt immer noch keine Taxameter, Betreiber im Westen (Taxis) und Osten (Tuk-Tuks) der Insel sind verfeindet.
Gerade bei den beliebten Tuk Tuk Fahrten ist ganz besondere Vorsicht geboten, da sie in der Regel völlig überteuert sind!

Im Straßenverkehr und insbesondere bei Verkehrsunfällen kann es zu impulsiven und unberechenbaren Reaktionen der Beteiligten kommen.
Dabei wird auch vor Waffengewalt nicht zurück geschreckt. Aufgrund zweier Fälle mit Todesfolge deutscher Staatsangehöriger in
jüngster Vergangenheit wird in solchen Situationen dringend geraten, ruhig zu bleiben und jede Eskalation zu vermeiden.

Dringend abgeraten wird ferner vor dem Erwerb von Wohnrechten in Ferienclubs (Time Sharing Modelle). In vielen Fällen werden die
Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich,
die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran,
dass die Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene  Einreise möglich / Bedingungen 
Reisepass  Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise
Vorläufiger Reisepass  Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise
 Personalausweis   Nein
 Vorläufiger Personalausweis  Nein
 Weitere Anmerkungen   Bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket muss in der Regel vorgelegt werden



 Reisedokumente Kinder/Jugendliche  Einreise möglich / Bedingungen
 Kinderreisepass  Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise
 Reisepass  Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise
 Vorläufiger Reisepass  Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise
 Personalausweis   Nein
 Vorläufiger Personalausweis   Nein
 Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
 Nein
  Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
  Nein
 Weitere Anmerkungen   Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung
des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.


Visum

Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein vor der Einreise zu beantragendes Visum erforderlich.
Dies bezieht sich nur auf Einreisen auf dem Luftweg. Bei Einreise auf dem Landweg wird in der Regel nur ein Aufenthalt von 15 Tagen gestattet.
Einreisen auf dem Luftweg sind in beliebiger Anzahl wiederholt möglich. Der Botschaft vorliegenden Informationen zufolge sollen Einreisen auf dem
Landweg allerdings nur noch viermal nacheinander möglich sein.

Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, benötigen vor der Einreise ein von einer
thailändischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum.

Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein non immigrant visa berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen.
Touristen- und non immigrant visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert.

Wichtige Hinweise

Entgegen der Information einiger bekannter Reiseführer sollte eine Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch ein Reisebüro
oder sonstige „Vermittler“ vorgenommen werden.
Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden.
Reisebüros etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen, was bei der späteren Ausreise des Öfteren zu Verhaftungen nicht nur
wegen ‘overstay’ sondern auch wegen gefälschter Visa führt.
Bei nicht rechtzeitiger Ausreise vor Ablauf der Gültigkeit des Visums (sog. "overstay") sind spätestens bei Ausreise Strafgebühren
von 500.- Baht je Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen, höchstens jedoch 20.000.- Baht, und es hat die sofortige Ausreise zu erfolgen.
Können die Strafgebühren nicht entrichtet werden, erfolgt üblicherweise die gerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe,
die entweder bezahlt oder bei Nichtzahlung mit einem Tag Gefängnis für je 200.- Baht der Strafe abgesessen werden muss.
Die Botschaft kann diese Gebühren auch bei mittellosen Personen keinesfalls übernehmen. Anschließend wird in der Regel
Abschiebehaft bis zur tatsächlichen (zwangsweisen) Abschiebung ins Heimatland angeordnet. In diesen Fällen und bei „overstay“ von
mehr als 40 Tagen können längere (bis zu einem Jahr befristete) Wiedereinreisesperren verhängt werden.

„Overstay“ ist in Thailand kein Kavaliersdelikt. Die thailändische Polizei kann eine Person, die ohne gültiges Visum in Thailand aufgegriffen wird,
jederzeit verhaften und in Abschiebehaft nehmen.

Verbindliche Auskunft zu thailändischen Einreisebestimmungen kann generell nur von den thailändischen Behörden erteilt werden.
Näheres zu den Einreisebestimmungen kann bei der thailändischen Botschaft in Berlin erfragt werden und auch der Website www.immigration.go.th entnommen werden.
Diese Website informiert auch über die Voraussetzungen für die Beantragung von Daueraufenthaltsgenehmigungen, Gebühren usw. Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss,
führen die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordern auch
nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.

Besonderheiten bei der Ausreise

Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen.
Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert
und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere.
Alle Angaben vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die thailändischen Behörden.

Besondere Zollvorschriften

Ein- und Ausfuhr von DevisenSeit dem 26.12.2007 können lt. Verordnung des Customs Department des
Ministry of Finance folgende Beträge nach Thailand ein- und aus Thailand ausgeführt werden:
Thailändische Baht (THB)
Einfuhr: Unbegrenzt, ohne Deklarierung.
Ausfuhr: Über 50.000,-- THB Deklarierung, außer bei Reisen nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam.
In diesen Fällen Deklarierung bei über 500.000,-- THB erforderlich.
US-Dollar
Einfuhr: Über 20.000,-- US-$ Deklarierung
Ausfuhr: Über 20.000 US-Dollar Deklarierung. Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld.
Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.
Produktpiraterie/Gefälschte Waren
Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach
Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten.

Antiquitäten
Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder –Bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt.
Die Botschaft hält diesbezüglich ein Merkblatt mit weiteren Informationen bereit.

Souvenirs
Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach
Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft
Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Rechtsschutz

Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen nicht den deutschen rechtsstaatlichen Vorstellungen.
Bei Straffälligkeit wird auf die Gefahr langer Untersuchungshaft, teurer und oft unzureichender anwaltlicher Vertretung sowie harter Haftbedingungen hingewiesen.
Jede Verurteilung wegen einer Straftat (auch Bagatellen) in Thailand führt nach Verbüßung der Strafe zu einer Abschiebung und einem unbegrenzten Wiedereinreiseverbot.

Rauschmittel

Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird ausdrücklich abgeraten.
Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen (jüngstes Urteil gegen einen Deutschen: lebenslänglich für 37 Gramm).
Schon bei relativ geringen Mengen von Heroin, Kokain und Amphetaminen unterstellt das thailändische Strafrecht automatisch, dass diese zum Handel bestimmt sind.
Zwar ist auch schon der Besitz dieser Drogen strafbar, bei Handel sieht das Strafgesetzbuch jedoch die Todesstrafe vor.
Die Todesstrafe wird in Thailand auch vollstreckt.
Im Jahre 2004 sind sechs Drogendealer hingerichtet worden, darunter auch zwei Ausländer. Die thailändische Regierung hat wiederholt betont,
verurteilte Drogendealer zügig hinzurichten und macht ihre Ankündigungen auch wahr. Die Todesstrafe wird seit neuestem durch Giftinjektion vollstreckt.

Kindesmissbrauch

Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt,
wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar.
Im Zweifel sollte man sich über das Alter des Partners oder der Partnerin vergewissern, indem man sich den Personalausweis zeigen lässt,
auch diese Ausweise sind jedoch häufig gefälscht, gerade wenn deren Inhaber dem Prostituiertenmilieu zuzuordnen sind.

Majestätsbeleidigung

Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen sind zu vermeiden.
Majestätsbeleidigung wird in Thailand hart bestraft.

Erregung öffentlichen Ärgernisses

Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.

Diebstahl

Auch der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert wird mit unverhältnismäßig hohen Haftstrafen geahndet.
Strafmilderung wird auch dann nicht gewährt, wenn der Diebstahl „zwanghaft“ (Kleptomanie) erfolgt.

Fotografieren

Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings – wie überall – ein gewisses Taktgefühl angezeigt.

Ausweispflicht

Reisende sind verpflichtet stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen insbesondere in den
Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai durchgeführt.
Eine Kopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird.
Bei Identitätskontrollen in Diskotheken, Bars oder Massagesalons können auch Urinproben genommen werden,
um die Einnahme unerlaubter Drogen zu testen.

Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken

Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der
Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff "Öffentlichkeit" wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst
neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft.

Medizinische Hinweise

Die erwarteten Anstiege der Erkrankungszahlen an „waterborne diseases“ (Erkrankungen durch verschmutztes Wasser, z.B. Cholera) und
z.B. Denguefieber aufgrund der Überflutungen in Zentralthailand im Herbst 2011 sind bislang weitgehend ausgeblieben.
Auf gründliche Trinkwasserhygiene und konsequenten Mückenschutz sollte weiterhin geachtet werden.

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene
anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung),
Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut
sowie Japanischer Encephalitis empfohlen. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert,
siehe www.who.int
Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Neue Influenza A/H1N1 2009 („Schweinegrippe“)
Auch in Thailand gibt es seit April 2009 nachgewiesene Infektionen mit der neuen Influenza A/H1N1. Seit Dezember 2009 sind die Fallzahlen
deutlich zurückgegangen und mischen sich mit dem Vorkommen der saisonalen Influenza.

Saisonale Influenza

Die üblichen saisonalen Influenzaviren finden sich in Thailand mit leichtem Anstieg der Fallzahlen während und kurz nach den Regenzeiten.
Insgesamt ist das Vorkommen aber wesentlich seltener als in europäischen Gebieten mit größerer Temperaturdifferenz, epidemische Verläufe sind nicht bekannt.
Ein Impfschutz bei Risikogruppen empfiehlt sich vor der Regenzeit (April, Mai) mit dem jeweils aktuellen Impfstoff der Südhalbkugel.

Aviäre Influenza ("Vogelgrippe")
Seit Jahren ist in Thailand auch die hochpathogene Form der aviären Influenza („Vogelgrippe“) aufgetreten, in den letzten Jahren ist es
allerdings nicht mehr zu menschlichen Erkrankungsfällen gekommen. Fast immer erfolgt die Übertragung auf den Menschen durch den engen
und direkten Kontakt zu infiziertem Geflügel.

Dengue-Fieber

Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen.
Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig
möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber tritt in Thailand häufig auf, vorwiegend während der Regenzeit von Mai bis Oktober,
Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und
vorrangig z.T. langanhaltenden Gelenkschmerzen. Seit 2008 werden zunehmende Krankheitszahlen in den südlichen Provinzen Thailands,
auch in den Touristenzentren, verzeichnet. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche
Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Beim Auftreten von Fieber nach einem Thailandbesuch
ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Malaria tritt in Thailand regionsabhängig ganzjährig auf, ca. 60% der Fälle im Land werden durch die gefährlichere Form
Plasmodium falciparum hervorgerufen, ca. 40% durch Plasmodium vivax.

Ein hohes Risiko besteht in den Grenzgebieten im Nordwesten zu Myanmar (Tak) und im Südosten zu Kambodscha (Trat) sowie im äußersten Süden.
Ein mittleres Risiko in diesen Gebieten weiter landeinwärts, ein geringes Risiko in den Waldgebieten der zentralen, nördlichen und östlichen
Landesteile und auf einigen Inseln. Als weitgehend malariafrei gelten Großstädte und Touristikzentren wie Bangkok, Pattaya, Hua Hin, Cha Am, Chanthaburi,
Chiang Mai, Chiang Rai, Phuket, Ko Samui, Krabi, Songkhla.

Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Schutz vor Mückenstichen) kann je nach Reiseprofil für die Hochrisikogebiete ggf. eine Chemoprophylaxe erwogen werden
. Die DTG empfiehlt diese nicht mehr regelmäßig, eher die Notfall-Selbsttherapie durch die Mitnahme eines entsprechenden Medikaments.
Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt
vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende eher helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

ist im Lande insbesondere in den Risikogruppen ein großes Problem, glücklicherweise steigen die Fallzahlen nicht mehr an.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.
Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durchfallerkrankungen treten in Thailand sehr häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene
lassen sich Durchfallerkrankungen vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter
mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.

Einige Grundregeln Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser.
Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen.
Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

Weiterhin erwähnenswert sind an Infektionen Tollwut (diese tritt vorwiegend in ländlichen Gebieten auf), Japanische Encephalitis
(saisonal und mit abnehmenden Zahlen ) sowie in ländlichen Gebieten die Leptospirose.


Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den großen Städten von hoher Qualität, auf dem Land entspricht
sie evtl. jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Daher sollte vor der Reise ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner geführt werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:
zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten.
Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten
Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende
Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die
Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer
nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000